Steuern im Ausland

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dient dazu, Steuerzahler vor einer Doppelbesteuerung zu schützen. Das Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten.

Damit soll vermieden werden, dass natürliche oder juristische Personen, die in zwei verschiedenen Staaten Einkünfte beziehen, doppelt besteuert werden, also auch in beiden Staaten Steuern zahlen müssen.

Zunächst gilt, dass Arbeitnehmer in dem Land Steuern zahlen müssen, in dem sie auch arbeiten.

Sollten Sie weitere Fragen haben, finden Sie hier Servicenummern und eine Liste deutschsprachiger Anwälte und Uebersetzer, die sich in diesem Bereich auskennen.

Konten in Deutschland von US Residents

Foreign Account Tax (FACTA)

Finanzinstitute weltweit müssen nach dem Foreign Account Tax (FATCA) Daten über ihre US-steuerpflichtigen Kontoinhaber an die US Steuerbehörde (Internal Revenue Service – IRS) übermitteln.

Deutsche Banken müssen daher die bei ihnen geführten Konten von US-Residents an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden, dass dann die Daten an den IRS weiterleitet.

Mit diesen Informationen kann die IRS die Angaben ihrer Steuerschuldner prüfen – und Fälle von Steuerhinterziehung aufdecken.

Da viele deutsche Kreditinstitute den Aufwand der Meldepflicht vermeiden wollen, lassen nur sehr wenige Banken in Deutschland zu, dass US Residents Zins- oder Anlageerträge auf deutschen Konten erwirtschaften können. Somit sind viele Deutsche, die in den USA leben, aber in Deutschland Vermögensanlagen besitzen, gezwungen zinslose Anlagen in kauf zu nehmen oder Ihr Geld aus dem Ausland in die USA zu verlegen.

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