Durch das zum 1. Januar 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wurde für die in den USA lebenden Deutschen, die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit erwerben möchten, die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit wesentlich erleichtert.
Grundsätzlich gilt zwar weiter, dass der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge hat (§§ 17 Nr. 2, 25 Abs. 1 StAG). Die Entscheidung über den Antrag ist weiterhin eine Ermessensentscheidung. Ihr liegt unter der geänderten Regelung des § 25 Abs. 2 StAG die Abwägung privater und öffentlicher Interessen zugrunde.
Bei einem Antragsteller, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, wird insbesondere berücksichtigt, ob er fortbestehende Bindungen an Deutschland hat und welche Nachteile er zu erwarten hätte, wenn er nicht als US-Amerikaner eingebürgert werden würde.
Zuständig für die Erteilung von Beibehaltungsgenehmigungen für im Ausland lebende Deutsche ist das Bundesverwaltungsamt in Köln, welches ein Merkblatt zum Verfahren und zu den vorzulegenden Unterlagen herausgebracht hat.
Achtung: Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) wurde am 19. Januar 2024 vom Bundestag angenommen. Danach wird zukünftig, d.h. nach Inkrafttreten des Gesetzes am 26. Juni 2024, keine Beibehaltungsgenehmigung mehr benötigt, um den automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Annahme der US-amerikanischen oder einer anderen Staatsangehörigkeit auf Antrag zu vermeiden.
Achtung: Dies gilt erst NACH Inkrafttreten der Regelung am 26. Juni 2024.
Bis dahin gilt weiterhin die bisherige Regelung: Vermeidung des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit nur mit Beibehaltungsgenehmigung. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamts.
Beibehaltung der dt. Staatsbürgerschaft für Kinder bis 16 Jahre
Beibehaltung der dt. Staatsbürgerschaft ab 16 Jahre
für Deutsche, die im Ausland leben.
Bei minderjährigen Kindern unter 16 Jahren wird eine Vollmacht benötigt und alle sorgeberechtigten Elternteile müssen unterschreiben.
Minderjährige ab 16 Jahre stellen einen eigenen Antrag und es wird keine Vollmacht benötigt.
Bitte senden Sie Ihren Antrag in zweifacher Ausfertigung an Ihre zuständige deutsche Auslandsvertretung in den USA. Von dort wird der Antrag mit einer Stellungnahme an das Bundesverwaltungsamt in Köln zur Entscheidung weitergeleitet.
WICHTIG: Den Antrag auf US Staatsbürgerschaft erst stellen, nachdem Sie die Beibehaltungsgenehmigung erhalten haben!
Die Urkunde wird in der Regel persönlich vom Deutschen Honorarkonsul übergeben.
Dazu muss die Greencard und der Deutsche Reisepass vorgelegt werden.
Wiedereinbürgerung beantragen!
Formulare und Informationsblatt zum Antrag der Wiedereinbürgerung
01. Antragsformulare herunterladen.
02. Notwendige Dokumente zusammentragen.
03. Bei Minderjährigen – Zustimmung der Eltern.
04. Passbild entsprechend der Passbild Schablone erstellen.
05. Termin im Honorarkonsulat vereinbaren.
©2023-German-Honorary-Consul-in-Hawaii